Rehabilitationssport (Reha-Sport) wirkt mit den Mitteln der sportlichen Bewegung  ganzheitlich auf  Menschen mit körperlichen Handicaps ein. Er ist in Art und Schwere auf den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Rehabilitationssport stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Kostenträgern finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko an Folgeerkrankungen zu erleiden sinkt.

Für wen ist Rehasport geeignet?

Für  Männer und Frauen jeder Altersklasse mit Beeinträchtigungen im Bewegungs- und Stützapparat resultierend aus Alltagsbelastungen, nach Operationen sowie bei neurologischen Einschränkungen oder fortführend nach einer Rehakur. Der Rehasport findet in Gruppen statt, somit sollten die Patienten gruppenfähig sein.

Bei welchen Indikationen kann Rehasport verschrieben werden?

  • Orthopädische Erkrankungen

  • Neurologische Erkrankungen

  • Gynäkologische Erkrankungen

  • Onkologische Erkrankungen

  • Pulmonale Erkrankungen

Benötige ich eine Ärztliche Verordnung für den Rehasport?

Die Verordnung (Formblatt 56) wird vom Arzt ausgeschrieben. Sie ist die Grundlage für die Prüfung der Übernahme durch die Kostenträger und muss deshalb unbedingt enthalten:

  • Angaben zum Versicherten

  • Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung

  • Rehabilitationsziel

  • Dauer pro Verordnung ( häufig 50 Einheiten in 18 Monaten ) und wöchentliche Häufigkeit

  • Angaben zur Durchführung des Reha-Sports (Gymnastik, Schwimmen, kleine Bewegungsspiele, Leichtathletik…)

Der Reha-Sport fällt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nicht unter die Budgetierung.

Für wie lange gilt diese Verordnung?

In der Regel wird eine Anzahl von 50 Übungseinheiten für einen Zeitraum von 18 Monaten verordnet und auch von den Krankenkassen so bestätigt.
Die Anzahl der Übungseinheiten in der Woche werden vom Arzt festgelegt. Eine Übungseinheit dauert zwischen 45 und 60 Minuten.

Wer darf Rehasport durchführen?

Der Rehasport wird in einem Rehasportverein durchgeführt, der dem Thüringer Behindertensportverband angehört. Geleitet wird der Sport von einem Sport- und Bewegungstherapeuten, welcher die Lizenz beim Behinderten-Sportverband erworben hat und diese durch Weiterbildungen ständig auffrischt. Der Rehasport unterliegt der Kontrolle des Behindertenverbandes und der Krankenkassen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

MZLA Therapiezentrum
Hillgasse 13
04600 Altenburg

Telefon: +49 (0) 3447 / 49 90 61
Internet: www.mzla-tz.de